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   VGH Bayern, 20.10.2015 - 15 ZB 14.2471   

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https://dejure.org/2015,30872
VGH Bayern, 20.10.2015 - 15 ZB 14.2471 (https://dejure.org/2015,30872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2015 - 15 ZB 14.2471 (https://dejure.org/2015,30872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 15 ZB 14.2471 (https://dejure.org/2015,30872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abweichung von Brandschutzvorschriften; Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilungsbegehren bzgl. einer Abweichung von Brandschutzvorschriften; Erforderlichkeit von Brandwänden als Gebäudeabschlusswand; "Brandwand" als "klassisches" Bauteil der brandschutztechnischen Abschottung

  • rewis.io

    Keine Baugenehmigung unter Abweichung von Brandschutzvorschriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilungsbegehren bzgl. einer Abweichung von Brandschutzvorschriften; Erforderlichkeit von Brandwänden als Gebäudeabschlusswand; "Brandwand" als "klassisches" Bauteil der brandschutztechnischen Abschottung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

    Mit Bescheid vom 4. März 2013, der nach erfolgloser Verpflichtungs- und Neubescheidungsklage der Klägerin (VG Regensburg, U.v. 16.10.2014 - RO 2 K 13.583) und anschließendem erfolglosen Antrag auf Zulassung der Berufung (BayVGH, B.v. 20.10.2015 - 15 ZB 14.2471) bestandskräftig wurde, lehnte die Beklagte einen Antrag der Klägerin, eine Abweichung für eine brennbare Wärmedämmung an der östlichen Gebäudeabschlusswand des Studentenwohnheims gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit Art. 28 Abs. 7 Satz 3 BayBO zuzulassen, ab.
  • VG Regensburg, 17.01.2019 - RO 2 K 17.229

    Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für brennbare Wärmedämmung an

    Der hiergegen gerichtete Berufungszulassungsantrag wurde mit Beschluss vom 20. Oktober 2015 (15 ZB 14.2471) vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
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